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Naturschutz

Die Kletterkonzeption

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Sperrungen 2012
Wie sich im letzten Jahr schon angedeutet hatte wurde die Liste der zeitweise wegen Vogelbrut gesperrten Felsen erweitert:
  • Stifterfels: Befristetes Kletterverbot wegen Vogelbrut in allen Touren rechts von „Schleimspur“ bzw. “Leatherhead“ („Schleims pur“und „Leatherhead“ sind noch erlaubt). Zeitraum: 15.2.-31.7. oder bis Brutende (wird bekanntgegeben).
    Bitte beachten, dass der linke Wandbereich während der Brutzeit zunächst nur versuchsweise freigegeben wird. Seit deshalb bitte besonders rücksichtsvoll und betretet auch bitte auf keinen Fall den Felskopf bzw. Gipfelbereich des Stifterfelsens. Der Stifterfels ist sowieso kein Toprope-Felsen und die Umlenker sind auch nur unter Lebensgefahr von oben erreichbar.
  • Rote Wand (Gelber Fels) (Beratzhausen): Befristetes Kletterverbot wegen Vogelbrut. Zeitraum: 15.2.-31.7. oder bis Brutende (wird bekanntgegeben)
  • In der Bischofsbucht im Donaudurchbruch sind wegen Vogelbrut die folgenden Routen ZUSÄTZLICH zu den üblichen jährlichen Sperrungen gesperrt: Marathon, Donauweg, Take a walk on the wild side, Krümelmonster, Nostromo und Weltenburger Pfeiler.
  • Grundsätzlich bitte auch an allen weiteren Felsen auf mögliche Hinweisschilder achten und ggbf. natürlich dran halten.


Desweiteren gelten natürlich weiterhin die üblichen temporären Sperrungen an den Felsen im Südlichen Frankenjura, die man den einschlägigen Kletterführern entnehmen kann oder zb. hier online recherchieren kann: http://www.dav-felsinfo.de/ajaxdav/
 
Boulderappell
Appell zum naturverträglichen Bouldern (Boulderappell) der Bergsport- und Kletterverbände in Deutschland

1.Lokale Regelungen und gesetzliche Vorgaben beachten.

2.Magnesia sparsam einsetzen, Tick-Marks und Chalkspuren wieder entfernen. Magnesia –Verbote in Bouldergebieten einhalten.

3.Zum Schutz der Wildtiere die Bouldergebiete vor Einbruch der Dunkelheit verlassen. Kein „Nachtbouldern“ mit Lampen oder Scheinwerfern.

4.Keine gesperrten Wege mit PKW befahren, rücksichtsvoll parken. Wenn möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen oder Fahrgemeinschaften bilden.

5.Rücksichtsvoll mit der Natur und der Umgebung umgehen, Lebensräume von Pflanzen und Tieren bewahren. Kein Feuer schüren, keinen Müll zurücklassen und Lärm vermeiden. Ausrüstung nicht vor Ort lagern.

6.Neue Bouldergebiete mit den Naturschutzbehörden, den Eigentümern und ggf. sonstigen Interessengruppen (z.B. Forst, Jagd) abklären.

7.Stark bewachsene Felsen nicht erschließen, geschützte Felsvegetation erhalten. Kein flächiges Entfernen von Bewuchs. Gehölz nicht ohne Einwilligung des Eigentümers entfernen.

8.Boulder nicht mit Namen beschriften. Einzelne Markierungen müssen dezent angebracht werden und mit den regionalen Absprachen übereinstimmen.

9.Keine Griffe oder Tritte manipulieren oder hinzufügen.

10.Regionale Absprachen zu Veröffentlichungen beachten.

Erarbeitet von der Kommission Klettern und Naturschutz des DAV und verabschiedet durch das DAV-Präsidium im Mai 2011
 

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Eisenbahner
von christian
Sperrung am Hanslberg/Oberndorf
von EBE
Sperrung am Bärenkopf
von EBE

Kommentare

Gib Gummi!:
Respekt.... Bist ja noch voll im Saft.Da kann man ja nur neidisch werden ;...
( meisterschnell )
Gib Gummi!:
Und nun die wichtigste, alles entscheidende Frage: Ist die Tour 8a? Leider ...
( EBE )
Südostwand:
Umlenker saniert, steckt nun etwa einen Meter tiefer als der alte. Der alte...
( EBE )
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